Die Auslandskrankenversicherung übernimmt die Kosten für medizinische Versorgung während eines Auslandsaufenthalts und deckt auch die Kosten für einen eventuellen Rücktransport, der andernfalls selbst bezahlt werden müsste.
Im Gegensatz zur Auslandskrankenversicherung, die für Aufenthalte ab einem Jahr gilt, ist die Reisekrankenversicherung für Aufenthalte von unter einem Jahr gedacht.
Diese Versicherung deckt die Stornogebühren des Reiseveranstalters, die normalerweise selbst getragen werden müssten, wenn die Reise aus unerwarteten Gründen wie Krankheit storniert werden muss.
Ähnlich wie die Reiserücktrittskostenversicherung übernimmt diese Versicherung die Stornogebühren des Reiseveranstalters, jedoch nur bei dringenden Stornierungsgründen. Ein Abbruch aus beliebigen Gründen wird hier nicht berücksichtigt.
Diese Versicherung hilft, wenn durch einen Unfall eine andere Person oder deren Eigentum geschädigt wurde, und übernimmt die entstandenen Kosten.
Bei schweren Verletzungen, die zu dauerhaften körperlichen Schäden führen und im Urlaub entstanden sind, werden alle anfallenden Kosten von der Reiseunfallversicherung übernommen.
Im Falle von Diebstahl oder Beschädigung des Gepäcks übernimmt diese Versicherung die Kosten bis zu einer festgelegten Versicherungssumme.
Diese Versicherung bietet Schutz bei Streitigkeiten im Ausland und übernimmt Prozesskosten sowie Gebühren, die sich aus verschiedenen Rechtsschutzarten zusammensetzen.
Bei Unfällen im Ausland bietet die Assistance-Versicherung vor Ort Hilfeleistungen, wie die Beschaffung von Informationen, die Organisation einer Rückreise oder Krankenbesuche.
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